Handeln und Hinsehen bei Kindeswohlgefährdungen
Grundlagen zur Kindeswohlgefährdung
2. und 3. November 2021 in Bremen
„Jeder junge Mensch hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (SGB VIII §1)
Unser aller Auftrag ist, das Wohl der Kinder/Jugendlichen zu sichern. Damit haben wir alle den Auftrag, professionell im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen umzugehen. Kindeswohlge-fährdung wird
aus den Perspektiven der Vernachlässigung, körperlicher und seelischer Miss-handlung, sexueller Gewalt und „Cybergrooming“ betrachtet.
Die „Hilfen zur Erziehung“ können dabei unterstützen. Sie sollen notwendig und geeignet für das Kinder/den Jugendlichen sein. Wie das Jugendamt den Hilfebedarf einschätzt, wird an Fallbeispielen
erörtert.
Rechtliche Rahmenbedingungen, wie der immer wieder im Fokus stehende § 8a (Kindeswohl-gefährdung), werden praxisnah diskutiert und mögliche Handlungsleitlinien erarbeitet.
Seminarzeiten:
Dienstag 02.11.2021: 9:45 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch 03.11.2021: 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dozenten:
Katharina Zirwes, Leitung des Instituts für Qualifizierung und Qualitäts-sicherung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie (QuQuK) am Klinikum Bremen Ost
Seminarkosten: 220 €
180,00 € (für Mitglieder des Klinikverbundes QuQuK)
Veranstaltungsort: wird noch bekanntgegeben
Anmeldung:
Anmeldung bitte auf dem Anmeldebogen (mit Nennung des Namens und der vollständigen Adresse) bei:
Institut für Qualifizierung und Qualitätssicherung
in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Frau Poolke-Hess
Klinikum Bremen-Ost gGmbH
Züricher Str. 40
28325 Bremen
Fax-Nr.: 0421/408-2717